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Schulordnung

Die Kunstschule – ein gemeinnütziges Unternehmen
seit 1998 in Neukirchen-Vluyn



Schulordnung

Präambel 

Die gemeinnützige Kunstschule Neukirchen-Vluyn fördert in den angebotenen Fächern die Bildende Kunst durch Unterweisung, Vorbereitung, Orientierung und methodischen Unterricht im Klassenverband für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen der ästhetischen Früherziehung, der gestalterischen und künstlerischen Ausbildung in den Gattungen der Zeichnung und Grafik, Malerei und Bildhauerei sowie der Architektur. Dazu gehört die Pflege von Kulturwerten durch Kunsterziehung und Erkenntnisse der Kunstwissenschaf-ten. Die Kunstschule verfolgt gemeinnützige Zwecke und Ziele.

Aufgabe

Die Aufgabe der Kunstschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Kunst und Kultur heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern. Auch soll bei entsprechender Befähigung die Möglichkeit der zusätzlichen Förderung bestehen. Die Ausbildung richtet sich, gemäß der inhaltlichen Konzeption der Kunstschule, auf die Grundschulklassen, Mittelstufenklassen und Oberstu-fenklassen sowie auf Erwachsene.

Teilnehmende

Die Teilnahme am Unterricht der Kunstschule ist vom Beginn der Schulpflicht an möglich. Die Kunstschule steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Zeichen-, Mal- und Bildhauerklassen offen. In der Zeichenklasse können Mappenvorbereitungen für die Kollegstufe und das Studium durchgeführt werden.

Schuljahr

Das Schuljahr beginnt mit dem ersten Schultag nach den Sommerferien und endet mit dem letzten Tag der Sommerferien des darauffol-genden Jahres. Die Ferien- und Feiertagsregelung der öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Kunstschule.

Aufnahme/Anmeldung

Die Anmeldung bedarf der Schriftform und ist nur mit dem vorgesehenen Formular möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Aufnahmekapazität richtet sich nach den verfügbaren Lehrerstunden. Der Unterrichtszeit und die Klassengröße werden durch die Schullei-tung der Kunstschule festgelegt und mit Unterrichtsantritt anerkannt. Das Schulgeld richtet sich nach der in der Geschäftsstelle ausliegen-den Gebührenordnung. Schulgeldzahlungen erfolgen per Einzugsverfahren monatlich auf das Konto der Kunstschule. Mit der Aufnahme des Unterrichts werden die Unterrichtsbedingungen anerkannt.

Abmeldung

Abmeldungen sind, abgesehen von zwingenden Gründen, jeweils zum 31. März und 30. September möglich und müssen spätestens vier Wochen vor Ende der jeweiligen Kündigungstermine in der Kunstschule in Schriftform vorliegen. Erfolgt eine Abmeldung nicht fristgemäß, wird sie zum Ablauf des nächsten Kündigungstermins berücksichtigt.

Unterrichtserteilung

Die Unterrichtszeit dauert 90 Minuten und wird in einer Klasse angeboten. Die Teilnehmenden sind zum regelmäßigen Unterrichtsbesuch verpflichtet, die Lehrenden führen über die Anwesenheit eine Liste. Bei Unterrichtsausfall infolge Abwesenheit der Teilnehmenden sind die Unterrichtsgebühren weiterzuzahlen. Es wird darum gebeten, das voraussichtliche Fehlen im Unterricht der Kunstschule mitzuteilen.

Leistungen

Der Unterricht ist leistungsorientiert, wobei die individuelle Situation der Teilnehmenden Beachtung findet. Bei mangelnden Leistungen berät sich die Schulleitung mit den Eltern über den weiteren Verbleib des Schülers oder der Schülerin in der Kunstschule. Die Kunstschule kann in Sondersituationen den Vertrag aufheben. Die Kunstschule kann Stipendien vergeben. Die Vergabe der Förderplätze erfolgt auf Empfehlung der Lehrenden.

Aufsicht

Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt mit Betreten des Ateliers und endet bei Verlassen desselben. Eltern werden gebeten, ihre Kinder in der Kunstschule abzuholen. Die Kunstschule liegt im Bereich einer verkehrsberuhigten Zone, in der die Straßenverkehrsordnung zu beachten ist.

Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf Veranstaltungen der Kunstschule. Bei Anmeldung sind Allergien und chronische Erkrankungen mitzuteilen. Bei Unfällen leistet die Kunstschule im Rahmen des bestehenden Deckungsschutzes der abgeschlossen Versicherung Ersatz.

Aussergewöhnliche Situationen

Schulschließungen sind ohne vorherige Ankündigung möglich. Dazu gehören wetter- und klimabedingte Situationen hinsichtlich Sturm, Starkregen/Hochwasser, übermäßige Hitze oder Kälte. Probleme mit Ver- oder Entsorgungsleistungen mit/von Wasser, Strom, Abfall/Streiks. Einschränkungen durch behördlich angeordnete Maßnahmen bei Pandemien/Seuchen- und Katastrophenschutz.

Datenschutz EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung der Kunstschule und die Ihnen nach dem Datenschutz¬recht zustehenden Rechte. Die Verwaltung der Kunstschule ist die Verantwortliche für die Datenverarbei-tung. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter Kunstschule Neukirchen-Vluyn,- Datenschutzbeauftrag¬ter -, Schulplatz 12, 47506 Neukirchen-Vluyn oder per E-Mail unter: datenschutz@kunstschule-nv.de Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenver¬arbeitung: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG). Im Rahmen der Voranmeldung/Anmeldung erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in originaler Schriftform. Die¬se Angaben werden bei uns verar¬beitet. Eine Anmeldung in der Kunstschule und die Teilnahme am Unterricht sind ohne die Verarbei-tung Ihrer perso¬nenbezogenen Daten nicht möglich. Die Anmeldedaten werden per Originalformular von der Kunstschule erfasst und die-nen ausschließlich dem internen Gebrauch. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Speicherung in Personaldatenbank (WinAc-cess), Email-Adressen (WinOutlook), Bankdaten (SFirm). Die Daten sind auf zwei Zentral-PC gespeichert, eine Kopie auf Laptop. Daten sind in keiner Cloud gespeichert. Alle Daten sind durch Kennwörter gesichert. Adressdaten dienen zu organisatorischen Anschreiben. Schüler-name, Geburtstag und Telefonnummer finden auf den Monatslisten Verwendung, Email-Adressen dienen zu organisatorischen Anschrei-ben und „Newsletter“-Informationen (Ausstellungsankündigungen). Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezo¬genen Daten zur Erstellung von Einzugsermächtigungen im SEPA-Verfahren. Dokumentationen der Verwendung werden archiviert und sind abrufbar. Dar-über hinaus verarbeiten wir Ihre personenbe¬zogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorga-ben und steuerrechtlicher Aufbewah¬rungspflichten. Als Rechtsgrundlage für die Ver¬arbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzli-chen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzli¬chen Bestimmungen zuvor darüber infor¬mieren. Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertragli¬chen und gesetzlichen Pflichten keinen externen Auftragnehmern oder Dienstleistern. Auch können Ihre perso-nenbezoge¬nen Daten per Brief an Sie an weitere Empfänger weitergegeben werden, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mit-teilungspflichten (z. B. Zuwendungsbestätigungen oder Jahresschulgeldnachweise). Dauer der Datenspeicherung: Wir löschen Ihre perso-nenbezogenen Daten, so¬bald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkom¬men, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche (z.B. ausstehendes Materialgeld, Einhalten von Kündigungsfristen) gel-tend gemacht werden kön¬nen. Zudem speichern wir Ihre per¬sonenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetz¬lich verpflichtet sind. Entspre-chende Nachweis-und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus der Abga¬benordnung.

Rechte

Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person ge¬speicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzun-gen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten so¬wie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen be¬reitgestellten Daten in einem Ausdruck zustehen.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als der oben genannten kunstschulbezogenen Zwecke zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be¬rechtigter Interessen, können Sie dieser Ver-arbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Be¬schwerde an den oben genannten Datenschutz¬beauftragten der Kunstschule oder an eine Datenschutz-aufsichts¬behörde zu wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Infor¬mationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf.

Inkrafttreten

Die Schulordnung tritt am 20. Januar 2022 in Kraft. Die Kunstschule zahlt Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK).

Schulordnung als PDF
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